Demokratie leben!

Demokratie leben!

  • Demokratie fördern
  • Vielfalt gestalten
  • Extremismus vorbeugen
  • Antragstellung

    Sie haben eine Projektidee?

    Sie haben sich über die Ziele der "Partnerschaft für Demokratie - Recknitz-Trebeltal-Gemeinden" genau informiert und eine Idee entwickelt, zur Erreichung mindestens eines der Handlungsziele mit einem Projekt beizutragen. Dazu stehen jährlich Mittel aus dem Aktions- und Initiativfonds zur Förderung von Projekten zur Verfügung.

    Unsere Koordinierungs- und Fachstelle berät Sie gerne.

    Wer kann einen Antrag stellen?

    Gefördert werden Projekte und Maßnahmen gemeinnütziger Vereine und Organisationen, sowie von Einzelpersonen, Initiativen und Bündnissen ohne eigene Rechtsform in Kooperation mit einem gemeinnützigen Träger.

    Bedingung für eine Zuwendung ist, dass der Letztempfänger die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung erfüllt und die fachliche Eignung für die Durchführung des Vorhabens vorliegt.

    Diese Bedingungen sollte jeder für sich vor einer Antragstellung prüfen.

    Was kann gefördert werden?

    Maßnahmen, Kurse, Aktionen, Veranstaltungen, die die Ziele der Partnerschaft für Demokratie bedienen, können gefördert werden. Das Projekt muss bis zum 31.12. des laufenden Jahres abgeschlossen sein.

    Bei Fördersummen ab 2.500 Euro sollten ein angemessener Eigenanteil oder andere Drittmittel in das Projekt einfließen.

    Mögliche Maßnahmen zur Zielerreichung können beispielsweise methodisch als pädagogische und kulturelle Angebote, Angebote in den Bereichen Sport, Spiel, Outdoor oder Neue Medien, Social Media angelegt sein. Von der Form her sind längerfristige Kurse, Einzelveranstaltungen, Aktionstage möglich, die Demokratie und Beteiligung erlebbar machen. Fortbildungsangebote und Schulungen, Kampagnen oder die Entwicklung von Lehr- und Informationsmaterialien können ebenso Bestandteil eines Projektes sein.

    Welche Ausgaben können abgerechnet werden?

    Zuwendungsfähig sind ausschließlich tatsächlich getätigte und anhand von Einzelbelegen nachweisbare Personal- und Sachausgaben, wenn der Rechtsgrund der Zahlung während des Bewilligungszeitraums entstanden ist und die erbrachte Leistung während des Bewilligungszeitraums kassenwirksam bezahlt worden ist. 

    Der Geldfluss muss nachweisbar sein, und der Projektbezug muss eindeutig aus allen Belegen hervorgehen. 

    Förderfähige Sachausgaben sind unter anderem:

    • Honorare, zum Beispiel für Referent*innen, externe Mitarbeiter*innen
    • Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz
    • Raummieten im Rahmen der Projektdurchführung
    • Verpflegung im Rahmen von Veranstaltungen
    • Arbeits- und Verbrauchsmaterialien
    • Öffentlichkeitsarbeit

    Wie wird ein Antrag eingereicht?

    Für den Antrag auf Förderung nutzen Sie bitte das entsprechende Antragsformular, was Sie im Bereich Download herunterladen können. 

    Beachten Sie bei der Antragstellung die Zielorientierung und alle weiterführenden Merkblätter.

    Bitte stimmen Sie Ihre Planungen immer mit der Koordinierungs- und Fachstelle ab. Hier werden Sie gerne beraten. 

    Die Anträge sind zwingend zweifach einzureichen:

    • das komplette Antragsformular in digitaler Form so, dass es noch bearbeitbar ist per E-Mail
    • den ausgedruckten, vollständigen und unterzeichneten Antrag (ggf. nebst Anlagen) auf dem Postweg 

    Wer entscheidet über die Anträge?

    Der Begleitausschuss entscheidet auf seinen Sitzungen anhand der Förderkriterien und der Projektqualität über die Verteilung der Fördermittel in der Region Marlow und der Region Amt Recknitz-Trebeltal. Anschließend informiert die Koordinierungs- und Fachstelle über die Ergebnisse der Begleitausschusssitzung. Im besten Fall erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.

    Was ist für die spätere Abrechnung zu bedenken?

    Damit die Abrechnung des Projektes und der Verwendungsnachweis für die erhaltene Förderung reibungslos verläuft, sollten nach der Bewilligung und vor Projektbeginn bereits auf Folgendes geachtet werden...

    Kontakt

    Koordinierungs- und Fachstelle
    c/o portablo gGmbH
    Am Kirchplatz 2
    18334 Bad Sülze

    Telefon: 038229 80827 (Zentrale)

    Die "Partnerschaft für Demokratie - Recknitz-Trebeltal-Gemeinden" wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!". Auf Landesebene wird das Programm unterstützt von der Landeszentrale für politische Bildung M-V. Die kommunale Partnerschaft wird getragen von der Stadt Marlow und dem Amt Recknitz-Trebeltal.

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