Die Abrechnung erfolgt in Form eines Verwendungsnachweises und besteht aus einem Sachbericht und einer Belegliste und ist bis spätestens 6 Wochen nach dem bewilligten Projektende vorzulegen.
Für den Sachbericht ist eine quantitative Erfassung der Teilnehmer*innen erforderlich. Sie können zur laufenden internen Zählung die Teilnahmelisten im Downloadbereich verwenden.
Die im Projektzeitraum erfassten Teilnehmer*innen-Zahlen werden dann in den Sachbericht übertragen.
Der Sachbericht ist vollständig auszufüllen und zwingend zweifach einzureichen:
Der Sachbericht orientiert sich an den im Antrag dargestellten Projektinhalten und den damit verbundenen, zu erreichenden Zielen. Daher ist es wichtig, im Sachbericht auf die im Antrag gesetzten Erfolgsfaktoren direkt Bezug zu nehmen.
Verbindlicher Bestandteil des Sachberichts ist die Belegliste. Sämtliche im Projektzusammenhang anfallenden Einnahme- und Ausgabebelege sind in dieser chronologisch zu erfassen und in Kopie mit dem Verwendungsnachweis einzureichen.
Beim Ausfüllen der Belegliste ist darauf zu achten, dass die Einnahmen mit einem Minuszeichen zu versehen sind. Bestenfalls ist das Ergebnis +/- Null. Sollte im Ergebnis ein Negativbetrag erscheinen (= weniger Ausgaben als Einnahmen), ist dieser Betrag zurückzuzahlen. Erscheint hingegen ein Positivbetrag (= mehr Ausgaben als Einnahmen), ist dieser aus eigenen Mitteln zu tragen.
Koordinierungs- und Fachstelle
c/o portablo gGmbH
Am Kirchplatz 2
18334 Bad Sülze
Telefon: 038229 80827 (Zentrale)
Die "Partnerschaft für Demokratie - Recknitz-Trebeltal-Gemeinden" wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!". Auf Landesebene wird das Programm unterstützt von der Landeszentrale für politische Bildung M-V. Die kommunale Partnerschaft wird getragen von der Stadt Marlow und dem Amt Recknitz-Trebeltal.